Detailergebnis zu DOK-Nr. 29810
Wie sicher müssen Straßen und ihre Ausstattung sein?
Autoren |
K. Krell |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Straße und Autobahn 33 (1982) Nr. 10, S. 385-390, 1 B, 9 Q
Auf dem 20. Deutschen Verkehrsgerichtstag 1982 sind Probleme der Straßenverkehrssicherungspflicht aus der Sicht des Verkehrsingenieurs erörtert worden. Zunehmende Zielkonflikte zwischen Forderungen nach Verkehrssicherheit und Umweltschutz, die Problematik von Warnzeichen und Warnsystemen drangen die Frage auf, ob die Straßenverkehrssicherungspflicht heute noch so intensiv ausgelegt werden darf und ob sie dem Ziel, Unfälle zu vermeiden unter Umständen entgegensteht. Beispiele zur Beurteilung dieser Fragen werden angeführt. Es stellt sich weiter die Frage: Wie sicher ist sicher genug? Der Verkehr kann nicht auf Schritt-Tempo abgestellt werden. Gefährliche Kurven können nicht mit den verfügbaren Mitteln begradigt werden, wenn die Kosten der dadurch notwendigen Lärmschutzanlagen zu hoch sind. Das Hauptrisiko für das Entstehen von Unfällen ist der Mensch. Die Technik versucht menschliche Schwächen zu kompensieren. Dies ist Ziel der Grenzwerte der Trassierung der Warnzeichen, der Vorwarnanlagen für Glatteis, der Schutzpianken, des Streuens gegen Glätte. Eine immer weitergehende Verlagerung der Verantwortung auf den Staat muß bei fehlenden Mitteln für Baumaßnahmen zu einer Verdichtung des Schilderwaldes führen. Diese Entwicklung ist nicht geeignet, die Fahrer zu mündigen, besonnenen Bürgern zu machen, die selbst zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.