Detailergebnis zu DOK-Nr. 29905
Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen der öffentlichen Hand
Autoren |
U. Hahn |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 4, S. 139-146
Verfasser hält einen Rückzahlungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers nur für gegeben, wenn der Auftragnehmer ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB) und ein Rückzahlungsanspruch vertraglich vereinbart ist. Die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) durch den Auftragnehmer könne in Vertragsbedingungen von öffentlichen Auftraggebern nicht wirksam ausgeschlossen werden. Die Verzinsung von Rückzahlungsansprüchen in Vertragsbedingungen öffentlicher Auftraggeber sei unwirksam. Die Frist für den Beginn des Verwirkungseinwands gegenüber dem Rückzahlungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers beginne mit der Annahme der Schlußzahlung und ende mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Schlußrechnung.