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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29906
Rechtsnatur vor Abnahme nicht erledigter Mängelbeseitigungsansprüche (BGH v. 25.2.1982 - VII ZR 161/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 3, S. 277-279
Mangelhafte oder vertragswidrige Leistungen hat der Auftragnehmer durch mangelfreie zu ersetzen. Nicht erledigte Mängelbeseitigungsansprüche gemäß § 4 Nr. 7 VOB/B setzen sich mit der Abnahme in Gewährleistungsansprüche gemäß § 13 VOB/B fort. Für Schadensersatzansprüche gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B bedarf es keines Vorbehalts bei der Abnahme.