Detailergebnis zu DOK-Nr. 29912
Entspricht die Bordsteinführung nach den Richtlinien des Straßenbaues dem Fahrverhalten der Busse des öffentlichen Personenverkehrs?
Autoren |
R. Hammer |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Straßenverkehrstechnik 26 (1982) Nr. 6, S. 184-190, 8 B
Die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und in den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen enthaltenen Bestimmungen für die Grundmaße der Omnibusse und die Linienführung der Straßen werden mit den Ergebnissen von Meßfahrten in Kurven mit DB- Bussen, darunter zwei Gelenkbussen, der Stadtwerke Frankfurt verglichen. Nach den Richtlinien ist es nicht möglich, eine Bordsteinführung in Kurven so zu gestalten, daß sie den zugelassenen Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs entspricht. Die in den Richtlinien genannten Hilfsmittel wie Rechenformeln, Abstecktabellen, Korbbögen, Normkurven sind weitgehend als überholt anzusehen. Die unterschiedlichen Fahreigenschaften der Busse und die Heckausschläge werden nicht berücksichtigt. Es wird angeregt, bei der Neufassung der Richtlinien den öffentlichen Personennahverkehr angemessener zu berücksichtigen.