Detailergebnis zu DOK-Nr. 29922
Untersuchungen über die Zweckmäßigkeit versetzter Einmündungen
Autoren |
K.-H. Trapp B. Kraus |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 261, 1978, 67 S., 40 B, 17 T, 17 Q
Bei den Richtlinienberatungen zu den RAL-K-1 waren die Vor- und Nachteile versetzter Einmündungen gegenüber Kreuzungen nicht geklärt. Aufgrund der durchgeführten Untersuchung über die Leistungsfähigkeit, die Baukosten und die Verkehrssicherheit können folgende Empfehlungen gegeben werden: 1. Ein Rechtsversatz hat gegenüber einer Kreuzung je nach der Stärke der Abbiegeverkehrsströme eine um 30 bis 50 % höhere Leistungsfähigkeit. Er sollte deshalb bei entsprechenden Voraussetzungen nicht nur aus Verkehrssicherheitsgründen und in Ausnahmen, sondern als echtes Planungselement angewandt werden. Wegen der wesentlich höheren Leistungsfähigkeit kann bei starken Belastungen häufig eine Signalanlage vermieden werden. Das wiederum bedeutet Beibehaltung der Streckencharakteristik und Einsparung von Bau- und Betriebskosten für eine Signalanlage. 2. Wegen der verminderten Leistungsfähigkeit ist ein Linksversatz zu vermeiden. Es bleibt fraglich, ob ein Linksversatz eine bessere Verkehrssicherheit besitzt. Statt der durch den Versatzverkehr eventuell vermehrt zu erwartenden Rechtseinbiegen - Linksabbiegen Unfälle werden vermehrt Linkseinbiegen-Unfalle mit erheblicher Unfallschwere Auftreten. 3. Die Baumehrkosten eines Rechtsversatzes gegenüber einer Kreuzung liegen bei günstiger Planung bei etwa 3 % und sind unerheblich im Vergleich zur Leistungsfähigkeitssteigerung. 4. Es kann als bestätigt angenommen werden, daß ein Rechtsversatz eine bessere Verkehrssicherheit hat als eine Kreuzung bezogen auf den reinen Kreuzungsverkehr (Versatzverkehr). Es hat sich erwiesen, daß die Verkehrssicherheit eines Versatzes wie die Sicherheit zweier Einmündungen zu betrachten ist. Eine Beeinflussung aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Einmündungen konnte nicht festgestellt werden. Unfallraten für Rechtseinbiegen und Linksabbiegen konnten nicht berechnet werden, da von den untersuchten Knotenpunkten kcine Strombelastungen vorlagen und somit auch keine quantitative Angaben über die Verbesserung der Verkehrssicherheit gemacht werden.