Detailergebnis zu DOK-Nr. 29942
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-81)
Autoren |
K. Krell J. Ullrich |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Straße und Autobahn 33 (1982) Nr. 11, S. 437-445, 9 B, 14 Q
Den Straßenplanern ist Anfang 1975 mit der "Vorläufigen Richtlinie für den Schallschutz an Straßen (VRSS)" zum ersten Mal eine umfassende Unterlage an die Hand gegeben. Sie ist durch die RLS-81 ersetzt worden. Die Änderungen der RLS-81 gegenüber der VRSS werden erläutert. Der Mittelungspegel muß jetzt unter bestimmten Annahmen berechnet werden. Neue Erkenntnisse über das Rollgeräusch werden berücksichtigt. Abschirmeinrichtungen sollen den Mittelungspegel mindestens um 5 dB (A) mindern. Bei der Berechnung des Mittelungspegels wird zwischen langen, geraden Straßen und anderen Straßen unterschieden. Die einzelnen Schritte zur Berechnung des Mittelungspegels werden beschrieben. Fahrzeuggeschwindigkeiten und Steigungsstrecken werden berücksichtigt. Bei Knoten mit erhöhtem Lärm durch Anfahren ist ein Lästigkeitszuschlag möglich. Weitere Änderungen enthalten die RLS-81 hinsichtlich der Berechnung der Abschirmung und der Berücksichtigung von Reflexionen. In der VRSS ist die Schallminderung durch Wald überschätzt worden. Beim Einsatz von Computern für schalltechnische Berechnungen verlangen die RLS-81, daß das Rechenprogramm durch Testaufgaben überprüft wird. In den RLS-81 konnten neue Erkenntnisse über ungleichmäßige Schallabstrahlung nicht mehr berücksichtigt werden. Offenbar wird im Winkelbereich zwischen 0 Grad und 7 Grad über der Fahrbahnebene weniger Schall abgestrahlt, als nach RLS-81 berechnet wird. Dieser Umstand wird in einer künftigen Fassung der RLS berücksichtigt werden, um unnötige Lärmschutzmaßnahmen zu vermeiden.