Detailergebnis zu DOK-Nr. 29985
30 km/h zwischen Vlaardingen und Maassluis (Orig. niederl.: 30 km/h tussen Vlaardingen en Maassluis)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Verkeerskunde 33 (1982) Nr. 8, S. 414-415, 3 B, 5 Q
Der Beitrag berichtet weniger über Erfahrungen als über die verfahrensmäßigen Begleitumstände, die diesen Einzelfall zu einem Präzedenzfall machen. Die beiden Gemeinden hatten über die zuständige Provinzbehörde (die den Antrag auf alternativ 50 km/h erweiterte) beim Verkehrsminister beantragt, zur Entschärfung der Konflikte zwischen Kfz- und Radverkehr auf einer Verbindungsstraße zwischen beiden Gemeinden (typischer holländischer Polderweg) durch Beschilderung die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Der Minister lehnte beide Anträge ab, der darauf angerufene Staatsrat entschied jedoch, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung grundsätzlich zulässig ist, wenn eine regelmäßige und verschärfte Überwachung durch die Polizei gewährleistet ist. In einem weiteren Beitrag des selben Heftes werden die rechtlichen/gesetzgeberischen Aspekte des Falles und der zukünftigen Entwicklung erörtert.