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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29989
Kein erneuter Vorbehalt des Auftragnehmers bei Annahme weiterer Zahlungen nach vorausgegangenem Vorbehalt weiterer Forderungen nach Schlußzahlung (BGH v. 11.3.1982 - VII ZR 104/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 3, S. 282-283 / Betriebs-Berater 37 (1982) Nr. 32, S. 1947
Der Vorbehalt weiterer in der Schlußrechnung enthaltenen Forderungen durch den Auftragnehmer nach Schlußzahlung des Auftraggebers hat auch dann Wirksamkeit, wenn der Auftraggeber nach der als Schlußzahlung deklarierten Zahlung weitere Zahlungen leistet. Deshalb bedarf es keines weiteren Vorbehalts durch den Auftragnehmer.