Detailergebnis zu DOK-Nr. 30068
Möglichkeiten und Grenzen einer gesamtwirtschaftlichen Erfolgswürdigung des ÖPNV
Autoren |
G. Aberle |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
Schriftenreihe der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft (DVWG), Reihe B: Seminar (1980) Nr. B 45, S 42-51
Angesichts erheblicher Zuschüsse aus öffentlichen Kassen zum ÖPNV durch Bund, Länder und Gemeinden fragt Aberle, inwieweit bei Anlegen strengerer Maßstäbe investitions- und entscheidungstheoretische Verfahren eine Einsparung möglich machten. Unterschiedliche Kosten-Nutzen-Betrachtungen bei IV und ÖPNV müssen zu unbefriedigenden gesamtwirtschaftlichen Rechnungen führen, da sie beim IV den sozialen Nutzen ebenso ausklammern wie beim ÖPNV die sozialen Kosten. Konkrete Versuche zur Erstellung einer Sozialbilanz für öffentliche Nahverkehrsunternehmen seien bisher Einzelfälle geblieben, bei denen zudem das Zentralproblem die Auswahl der Rechnungskomponenten bleibe. Ziel müsse eine Sozialbilanz des ÖPNV als gesellschaftsbezogene Rechnung sein, die rein betriebswirtschaftliche Rechnungen ergänze und mehrere alternative Ausbauvarianten des ÖPNV einer Verkehrsbedienung allein mit individuellen Verkehrsmitteln gegenüberstelle. Das bisherige Bemühen, Qualitätsprofile für den ÖPNV zu entwickeln, das seine Attraktivität bzgl. Reisezeit, Bedienungskomfort und Sicherheit transparent mache und seinen sozialen Nutzen lediglich aus fiktiven Modal-Split-Veränderungen ableite, befriedige den Verkehrswissenschaftler nicht. Aberle fordert eine kritische Überprüfung der Erfassungs- und Bewertungsprinzipien in den sozialen Kosten-Nutzen- Rechnungen - den Verzicht auf den Vergleich an sich nicht vergleichbarer sozialer Nutzen und Kosten mit denen der im Nahverkehr eingesetzten individuellen Verkehrsmitteln - eine freiere Gestaltung der Fahrpreise des ÖPNV - die Einbeziehung mehrerer Alternativen in die soziale Nutzenrechnung - eine Verbesserung der Abgeltungssysteme für spezielle Auftragsleistungen, die sich für den ÖPNV aus Gründen der Raumordnung, der regionalen Wirtschaftspolitik, der Stadtentwicklungspolitik usw. ergeben und - die Untersuchung einzubeziehender flankierender Maßnahmen zur positiven Beeinflussung der Einstellung der Verkehrsteilnehmer zum ÖPNV.