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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30075
Bundesverfassungsrecht als Grundlage für Abwägungsgebot; Lärmschutz für Wohnhaus (BVerwG v. 11.12.1981-4 C 69/78)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 35 (1982) Nr. 27, S. 1473-1474 / Monatsschrift für Deutsches Recht 36 (1982) Nr. 9, S. 782-783
Das rechtsstaatliche Abwägungsgebot wurzelt im Bundesverfassungsrecht. Dies hat zur Folge, daß es ggf. neben das einfache Bundes- und Landesrecht (z. B. Landesstraßengesetz) tritt, soweit dessen Regelungen die Reichweite des rechtsstaatlichen Abwägungsgebots nicht ausschöpfen. Ist die Lärmbeeinträchtigung eines Wohnhauses erheblich, so darf der planungsbedingte Eingriff unter Hinweis auf einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand nicht unberücksichtigt bleiben, vielmehr bedarf es im Rahmen der Abwägung eines Ausgleichs, sei es durch Anordnung von Schutzanlagen, sei es durch Entschädigung in Geld.