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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30078
Bankbürgschaft nach Ablösung des Sicherungseinbehalts (KG v. 3.2.1982 - 24 U 5945/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 4, S. 386-387
Ist vereinbart, daß ein Auftragnehmer Sicherheit anstelle des Sicherheitseinbehalts auch durch Bankbürgschaft erbringen kann, so darf der Auftraggeber von einer ihm überlassenen Bankbürgschaft erst Gebrauch machen, wenn er den (bisherigen) Sicherheitseinbehalt an den Auftragnehmer ausbezahlt hat. Die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung stellt keinen Erfüllungsersatz dar.