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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30079
Bindung des Auftragnehmers an Planung (BGH v. 1.4.1982- VII ZR 287/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 4, S. 374-376 / Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 4, S. 153-154
Der Auftragnehmer hat sich an die Planungsunterlagen des Auftraggebers zu halten und die geschuldete Bauleistung nach den dadurch gesetzten Richtlinien auszuführen. Auf festgestellte oder vermutete Fehler ist der Auftraggeber hinzuweisen. Ein eigenmächtiges Abweichen führt regelmäßig zu einem Fehler der Bauleistung, es sei denn, die Abweichung mindert den Wert oder die Tauglichkeit der Bauleistung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht.