Detailergebnis zu DOK-Nr. 30156
Über die Verhinderung winterlicher Straßenglätte durch Salzstreuung auf Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen
Autoren |
H. Schmitz |
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Sachgebiete |
16.4 Winterdienst |
Straße und Autobahn 34 (1983) Nr. 2, S. 55-63, 3 B, 2 T, 15 Q
Die Beschränkung der Verwendung von Streusalz zur Bekämpfung der Straßenglätte hat die Erfüllung der Verkehrssicherheitspflicht der Straßenverwaltungen erschwert. Die rechtliche Situation der Straßenunterhaltungspflichtigen und der Kraftfahrer wird erörtert. Eine Verpflichtung zur Streuung besteht nur an besonders gefährdeten Stellen. Zur Bekämpfung der Glätte mit Salz gibt es keine vergleichbare, leistungsfähige Alternative. Für den Verkehr bietet die eis- und schneefreie Straße das höchste Maß an Sicherheit. Über Durchführung des Streudienstes und die Verwendung von Tausalzen oder abstumpfenden Stoffen unterrichtet das Merkblatt für den Winterdienst der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, dessen Inhalt kommentiert wird. Es enthält auch die wissenschaftlichen Grundlagen des Verlaufs der Eisbildung in Wasser und Salzlösungen .