Detailergebnis zu DOK-Nr. 30164
Dringlichkeitsreihung 1980 für Autobahnen, Schnellstraßen und Bundesstraßen
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Sachgebiete |
2.5 Programme |
Bundesministerium für Bauten und Technik, Bundesstraßenverwaltung, Wien, 1980, 72 S.
Laut Entschließung des österreichischen Nationalrates aus dem Jahre 1971 hat der Bundesminister für Bauten und Technik sämtliche Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen in einem nach Dringlichkeit geordneten Bedarfsplan festzulegen. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren ist der Bedarfsplan gemäß den strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen neu zu erstellen. Die erste Dringlichkeitsreihung wurde im Jahre 1975 abgeschlossen (IDS-Nr. 303651). Das reihungsrelevante Straßennetz für die Dringlichkeitsreihung 1980 umfaßt bei den Autobahnen etwa 55 Prozent, bei den Schnellstraßen etwa 64 Prozent und bei den Bundesstraßen B etwa 50 Prozent des plannungsrelevanten Netzes mit insgesamt 917 untersuchten Straßenabschnitten. Für diese Abschnitte werden die Länge, die Fahrbahnbreite, die Entwurfsgeschwindigkeit, der Fahrbahnbelag, die Längsneigung, der Behinderungsgrad, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, die relative Unfallziffer, die Behinderungszeit, der Dauerlinientyp und die Baukosten erhoben. Die Prognose wurde als Verflechtungsprognose erstellt und geht vom Analysenzeitpunkt 1979 aus. Für den Prognosezeitpunkt 1985 sind 3 Systemzustände ermittelt worden: a) Analysenverkehrsmenge auf Analysestraßennetz, b) Prognoseverkehrsmenge auf Prognosestraßennetz, c) Prognoseverkehrsmenge auf Analysestraßennetz. Der Gesamtverkehr wurde in Individualverkehr und Öffentlichen Verkehr geteilt und nach den Fahrtzwecken Berufspendelverkehr, Personenwirtschaftsverkehr, Freizeitverkehr, Urlauberreiseverkehr, Kurzurlauberverkehr, Urlauberlokalverkehr getrennt. Zur Abbildung und Prognose des Verkehrs wurde ein konventionelles Vierstufenschwerkraftmodell eingeführt. Das Zielsystem besteht aus der Tabellierung von Teilzielen ohne weitere Hierarchisierung. Teilziele sind die Vermeidung von Überlastung, Erzielung eines Zeitgewinns, Energieeinsparung, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verminderung der Umweltbelastung, Verbesserung der Erreichbarkeit, Strukturverbesserung und sparsamer Einsatz öffentlicher Mittel. Die Zielgewichtung erfolgte durch Expertengruppen in 3 Befragungsrunden. Die Zusammenführung zur rechnerischen Reihung erfolgte unter den Aspekten Nutzenbild und Effizienz. Die Stabilität der errechneten Reihungen wurde durch eine Sensitivitätsanalyse überprüft. Nach Ermittlung des Finanzierungsbedarfs sind die Finanzmittel nach Straßenkategorie und Bundesländer aufgeteilt und eine Trendreihung nach Zeithorizonten vorgenommen worden. Abschließend erfolgte eine Amtsreihung der Autobahnen und Schnellstraßen nach gesamtösterreichischen und der Bundesstraßen B nach länderweisen Rücksichten.