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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30165
Zur Ablehnung eines im Beweissicherungsverfahren tätigen Sachverständigen im Bauprozeß (OLG Düsseldorf v. 30.11.1981 - 21 W 62/81 u. OLG München v. 22. 7.1981-25 W 1583/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 3, S. 299-301 und S. 306-308
Grundsätzlich ist die Ablehnung eines Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren zulässig (OLG Düsseldorf). Das Recht auf Ablehnung eines im Beweissicherungsverfahren tätig gewordenen Sachverständigen steht der Gegenseite im Hauptsachenprozeß auch dann zu, wenn sie die Ablehnungsgründe bereits vor Einbringung des Gutachtens im Beweissicherungsverfahren kannte, ohne zu jenem Zeitpunkt einen Ablehnungsantrag zu stellen (OLG München).