Detailergebnis zu DOK-Nr. 30178
Querschnittsgestaltung einspuriger Verbindungsrampen
Autoren |
P. Meinefeld R. Schnüll |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte 5.12 Straßenquerschnitte |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 285, 1980, 168 S., zahlr. B, T, Q
In der vorliegenden Forschungsarbeit war durch Messungen des Fahrverhaltens und durch qualitative Untersuchungen zu klären, ob die in den RAL-K-2-76 festgelegte befestigte Breite für einspurige Verbindungsrampen gerechtfertigt ist und ob bei bestehenden einspurigen Verbindungsrampen mit Standspur auch kunftig eine Standspur bestimmter Breite beibehalten werden soll. Die Messungen wurden an verschiedenen Schleifen- und Tangentialrampen mit unterschiedlicher Querschnittsausbildung durchgeführt. An einer Meßstelle konnte die Standspurbreite dabei durch Veränderung der Markierung variiert werden. Aufgrund der durchgeführten Messungen läßt sich insbesondere feststellen, daß ein Einfluß der Rampenbreite auf das Geschwindigkeitsverhalten nicht nachzuweisen war und die Kraftfahrer unabhängig von Rampentyp, Rampenbreite und Standspurbreite überwiegend am Kurveninnenrand fuhren. Zusätzliche Untersuchungen umfaßten die für den fließenden Verkehr notwendigen Rampenbreiten, die aus Schleppkurvenbetrachtungen abgeleiteten Mindestbreiten zum Vorbeifahren an liegengebliebenen Fahrzeugen, die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Nothalten in Rampen, den Einfluß liegengebliebener Fahrzeuge auf die Leistungsfähigkeit und Möglichkeiten zur Sicherung abgestellter Fahrzeuge. Aus der Untersuchung läßt sich insgesamt die Empfehlung ableiten, einspurige Verbindungsrampen künftig mit einer befestigten Breite von 5,00 bis 5,50 m zu entwerfen und bei bestehenden überbreiten Verbindungsrampen (bis zu 7,50 m Breite) zumindest in Bereichen mit ausreichender Haltesicht auf die Abmarkierung einer Standspur zu verzichten.