Detailergebnis zu DOK-Nr. 30249
Höhere Parkgebühren in Städten
Autoren |
T. Muthesius |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Städtetag (1982) Nr. 9, S. 586-589, 3 T
Durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 ist die Möglichkeit gegeben, an Parkuhren statt der bisherigen Verwaltungsgebühr von 0,10 DM je angefangene Stunde höhere Parkgebühren zu erheben. Dadurch soll erreicht werden, den v. a. in Innenstädten knappen öffentlichen Parkraum besser bewirtschaften zu können, womit auch ein Mittel zur Steuerung des IV gegeben ist. Der Autor berichtet über allgemeine Rechtsgrundlagen, Ziele, wirtschaftliche Aspekte und rechtliche Grundlagen bei der praktischen Durchführung der Gebührenordnung. Bis zum Juli 1982 hatten insgesamt 59 Städte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, entsprechende Gebührenordnungen zu erlassen. Die Höchstwerte der Parkgebühr betragen fast einheitlich 0,50 DM je angefangene halbe Stunde, größtenteils sind die Gebühren in Abhängigkeit von der Attraktivität des Zielgebietes bzw. der Parkraumsituation gestaffelt. Die in den einzelnen Städten getroffenen Regelungen werden in Tabellen vorgestellt.