Detailergebnis zu DOK-Nr. 30341
Enteignungs- und entschädigungsrechtlich relevante Entscheidungen in der fachplanerischen Abwägung
Autoren |
G. Korbmacher |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Öffentliche Verwaltung 35 (1982) Nr. 13, S. 517-528
Der Aufsatz gibt das Referat des Verfassers im Speyerer Forschungsseminar über ,,Aktuelle Probleme des Enteignungsrechts, wieder. Unstreitig sind Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluß zu treffen, wenn fremdes Grundeigntum beansprucht (Gruppe 1) oder wenn das Eigentum Dritter mit enteignender Wirkung beeinträchtigt wird (Gruppe 2). Der 3. Gruppe sind erhebliche Beeinträchtigungen zuzuordnen, die zwar nicht enteignend wirken, aber billigerweise nicht zumutbar sind. Deren Rechtmäßigkeit ist vielfach von der Anordnung von Schutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzanlagen) oder Entschädigungen im Planfeststellungsbeschluß als Ergebnis der Abwägung abhängig (Ansprüche im Vorfeld der Enteignung). Der 4. Gruppe werden die sonst verbleibenden Einwirkungen mit Einfluß auf das Eigentum Dritter zugeordnet.