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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30342
Kein geschlossenes System von Planungsleitsätzen im FStrG; vorgesehene Sperrung einer Bundesstraße bei Sprengungen eines Steinbruchs (BayVGH v. 30.3.1982, 8 B 80 A 10, nicht rechtskr.)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Bayerische Verwaltungsblätter 113 (1982) Nr. 19, S. 597-599
Das Bundesfernstraßengesetz enthält kein geschlossenes System von Planungsleitsätzen; diese sind aus den einzelnen Vorschriften oder aus dem Zusammenhang mehrerer Vorschriften zu schließen. Aus der Zweckbestimmung des FStrG folgt nach Auffassung des Senats, daß bei der planerischen Abwägung im Falle des Neubaus einer Straße die Planung nur dann den Planungsleitsätzen des FStrG entspricht, wenn die Bundesfernstraße einen weitgehend störungsfreien Verkehr gewährleistet. Hiermit steht die Führung einer Bundesstraße durch den Sicherheitsbereich eines Steinbruchs nicht im Einklang, weil regelmäßig Straßensperrungen während der Sprengarbeiten erforderlich würden.