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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30345
Ausschluß von konjunktureller Weiterentwicklung eines Grundstücks (BGH v. 22.4.1982- III ZR 131/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 6, S. 565-568
Für die Qualität des beanspruchten Grundstücks ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem es endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde. Dies ist noch nicht mit der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses der Fall sondern erst durch den Bebauungsplan. Für die enteignungsrechtliche Qualität eines Grundstücks können nicht allein formale Gesichtspunkten maßgebend sein, vielmehr kommt es darauf an, wie sich der Grundstücksverkehr allgemein verhält.