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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30349
Beweissicherungsverfahren und Gewährleistung (OLG Hamm v. 17.2.1981 - 24 U 85/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 6, S. 591-592
Wird im gegenseitigen Einvernehmen über die strittige Frage, ob Mängel vorliegen, ein Sachverständigengutachten in einem Beweissicherungsverfahren eingeholt, so sind die auf die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gerichteten Rechtshandlungen des Auftraggebers bis zur Vorlage des Gutachtens unwirksam, weil er sich damit zu seiner früheren Zustimmung nach Treu und Glauben in Widerspruch setzt.