Detailergebnis zu DOK-Nr. 30351
Die Fälligkeit und Verjährung des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers nach BGB und VOB/B
Autoren |
G. Kaiser |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 6, S. 231-236
Nach einer allgemeinen Einführung (I) wird die Fälligkeit der Vergütung (II) behandelt. Für den VOB- Vertrag sind zu unterscheiden: Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und Teilschluß- sowie Schlußzahlungen. Im Gegensatz zu Abschlagszahlungen, auf die der Auftragnehmer nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B einen Anspruch hat, bedürfen Vorauszahlungen der Vereinbarung; die Fälligkeit der Vorauszahlungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Fälligkeit der Schlußzahlung setzt die Vorlage einer prüfbaren Schlußrechnung, die Beendigung der Prüfung und die Feststellung der Schlußrechnung voraus. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH wird grundsätzlich auch die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung angesehen, da die Abnahme die Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung sichert. Darauf wird im einzelnen eingegangen, während unter lll die Verjährung des Vergütungsanspruchs unter Einbeziehung verjährungshemmender und -unterbrechender Maßnahmen behandelt wird.