Detailergebnis zu DOK-Nr. 30398
Lärmschutzwände an Straßen mit durchsichtigen Elementen
Autoren |
K. Krell |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Straße und Autobahn 34 (1983) Nr. 2, S. 49-55, 14 B, 4 Q
Lärmschutzwände, die dicht neben an den Straßen liegenden Gebäuden errichtet werden, können zum visuellen Ärgernis werden. Dies kann durch Verwendung von Glas oder durchsichtigem Kunststoff vermindert werden. Damit wird jedoch eine Gefährdung der Vögel hervorgerufen. Die Vogelschutzorganisationen verlangen Schutzmaßnahmen. Es werden Richtlinien geqeben, in welchen Fällen Lärmschutzwände mit durchsichtigen Elementen in Betracht gezogen werden können. Dabei sind auch Schutzmaßnahmen zu treffen, daß Personen bei Bruch nicht durch Splitter gefährdet werden. Die notwendigen Festigkeitsprüfungen und zulässigen Grenzwerte für Glasteile werden angegeben. Sie sind in den "Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen ZTV-Lsw 81" enthalten. Eine Schalldämmung von 25 dB (A) kann im allgemeinen mit 4 mm dickem Glas oder 12 mm dickem Kunststoff erreicht werden.