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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30458

Vergleichswertverfahren vorrangig bei Entschädigung eines kieshaltigen Grundstücks- zum Einfluß der wasserrechtlichen Gestattung auf die Entschädigung (BGH v. 1.7.1982- III ZR 10/81)

Autoren
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Neue Verwaltungs-Zeitschrift 1 (1982) Nr. 12, S. 644-645

Die Bestimmung der Methode für den Wert eines Grundstücks mit abbauwurdigem Kiesvorkommen liegt zwar im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters. Für die Bewertung eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit abbauwürdigem Kiesvorkommen ist jedoch vornehmlich das Vergleichswertverfahren geeignet. Dieses ist bei einem Vergleichsgrundstück nicht ohne weiteres ausgeschlossen, es muß jedoch nicht nur hinsichtlich der Qualität, sondern auch hinsichtlich des Preises vergleichbar sein. Macht die öffentliche Hand geltend, die für eine Kiesabbau erforderliche wasserrechtliche Gestattung wäre nicht erteilt worden, so wird es vorrangig an ihr liegen, die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen beizubringen. Das Kiesvorkommen kann dann bei der Entschädigung unberücksichtigt bleiben, wenn angenommen werden kann, die öffentlich-rechtliche Genehmigung wäre nicht erteilt worden.