Detailergebnis zu DOK-Nr. 30486
Einteilung der Straßen in Nordrhein-Westfalen - Teil 2 - Ordnungsvorschläge für innergemeindliche Bereiche
Autoren |
J. Schönharting K. Kunzmann G. Rojahn |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.9 Netzgestaltung, Raumordnung |
Düsseldorf: Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 1981, 144 S., Anhang, zahlr. B, T
Die Einteilung von Straßen nach den Kategorien I bis IV der RAL-N betrifft vor allem Bundes- und Landesstraßen. Da die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden nur als Ganzes in bestimmte zentralörtliche Stufungen einordnet konnten bislang viele Straßen - vor allem Kreisstraßen und auch Gemeindestraßen - nicht in die RAL-N-Hierarchie eingeordnet werden. Dies gilt vor allem nach der kommunalen Gebietsreform. Es wird eine neue Methode zur funktionellen Bewertung von Straßen vorgestellt. Grundlage ist eine neue gemeindliche Gliederung entsprechend den "Siedlungsschwerpunkten" in die Raumeinheiten "Siedlungsbereich/Industrie- und Gewerbegebiet/Freizeit und Erholung/Gebiete mit Sondernutzungen", die analog zum Zentral-Orte-Konzept verschiedenen Rangstufen zugeordnet werden. Diese innergemeindiiche Hierarchie dient als Grundlage zur funktionellen Bewertung der Verkehrsinfrastruktur. Das hierfür gewählte Verfahren sieht zwei Stufen vor, und zwar zunächst "Luftliniennetze" als Verbindungen der Raumeinheiten untereinander, die in einer zweiten Stufe auf das reale Verkehrsnetz umgelegt werden. Anhand zweier Beispiele wird das Verfahren vorgesteilt.