Detailergebnis zu DOK-Nr. 30536
Verbesserung der Mobilitätschancen Sehbehinderter durch eine neuartige "Blindenampel mit Leitfunktion"
Autoren |
D.E. Bents |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Städtetag 35 (1982) Nr. 12, S. 827-830
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Berliner Senats über ein Blindenverkehrsführungssystem ist eine Blindensignalanlage entwickelt worden, die die Nachteile bisheriger Blindenampeln - Beschränkung auf nur eine Information keine Information über die Form des Überwegs, keine Führung über den Überweg, Belästigung der Anwohner durch akustische Signale - vermeidet. Die inzwischen auch erprobte "Blindenampel mit Leitfunktion" hat folgenden Aufbau: in Längsrichtung des Überwegs und auf den anschließenden Bürgersteigen wird eine Drahtschleife in den Boden eingelegt, die Funkwellen im Langwellenbereich aussendet. Diese Wellen können von einem Empfänger in einem "elektronischen Blindenstock" aufgenommen und dem Sehbehinderten über Ohrhörer weitergeleitet werden. Ein hoher Dauerton (1200 Hz) wird dabei für "Grün" benutzt, ein mittelhoher Intervallton (825 Hz) für "Rot". Die Form des Intervalltons gibt gleichzeitig Auskunft über die Führung des Überwegs (gerade/schräg) und über die Anzahl der Fahrbahninseln. An Kreuzungen wird der Benutzer von einem Überweg zum nächsten geleitet. Die in der Erprobungsphase befragten Sehbehinderten sahen in der dazugewonnenen Selbständigkeit den größten Vorteil einer solchen Anlage.