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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30604
Mängelbeseitigung; Kostenerstattungsanspruch (BGH v. 8.7.1982-VII ZR 301/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 6, S. 496-498 / Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 5, S. 211-213
Offen bleibt in der Entscheidung, ob gem. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B eine Frist gesetzt werden muß, die den Umständen nach für die Mängelbeseitigung ausreicht. Reagiert jedoch der Auftragnehmer auf die Vorlage eines den Mangel aufzeigenden Sachverstädigengutachtens und auf die mehrfache Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht, so ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten noch eine Vornahmefrist zu setzen und diese erst ablaufen zu lassen, bevor zur Selbsthilfe gegriffen und Klage auf Kostenvorschuß erhoben wird.