Detailergebnis zu DOK-Nr. 30659
Kinderunfälle in Wohnstraßen
Autoren |
G. Schultz |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straße 23 (1983) Nr. 2, S. 33-37, 10 B, 3 T, 6 Q
Im innerörtlichen Hauptstraßennetz ist die Dichte der Fußgängerunfälle zwar 14mal so hoch wie im Nebennetz, aber dort verunglückten von den Kindern unter 6 Jahren 60 %. In einer Entfernung von unter 100 m vom Wohnhaus verunglückten 70 % dieser Kinder. Besonders gefährlich ist das sichtbehindernde Parken. Empfohlen wird im Nebennetz eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 25 ... 30 km/h. Die Unfälle werden dadurch nicht völlig verhindert, aber die Folgen auf ein vertretbares Maß gesenkt. Problematisch ist das Vorgehen zur Senkung der Geschwindigkeit. In einem ausführlichen Rechenbeispiel wird auf Zusammenhänge zwischen Fahrbahnbreite, Geschwindigkeit, Laufgeschwindigkeit von Kindern und der Kollisionswahrscheinlichkeit eingegangen. Auch eingeengte Fahrbahnen werden zu schnell befahren, infolge der Verschmälerung entstehen möglicherweise zusätzliche Risiken. Statt lokaler Beschränkungen der Geschwindigkeit sollte in der Straßenverkehrs-Ordnung generell für Wohnstraßen 25 ... 30 km/h als Maximum festgesetzt werden.