Detailergebnis zu DOK-Nr. 30674
Schutz vor Verkehrslärm: Ruheschutzplanung statt Lärmschutzplanung - Verkehrslärmschutz beginnt bei der Bauleitplanung
Autoren |
W. Moll H.U. Wilhelm |
---|---|
Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Beratende Ingenieure (1982) Nr. 3, S. 21-26, 3 B
Das Bundesimmissionsschutzgesetz von 1974 schafft bisher die Voraussetzungen für die Beachtung des Schallimmissionsschutzes beim Verkehrswegebau. In dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines besonderen Verkehrslärmschutzgesetzes wird die Gefahr der Abkoppelung von den Grundsätzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes gesehen. Die Konsequenz aus dem Verkehrslärmschutzgesetz wäre, daß sich künftig auch die Bauleitplanung nur noch an den im Gesetz genannten Immissionsgrenzwerten, die nach finanziellen Möglichkeiten festgesetzt sind und die z. B. deutlich über den Planungsrichtpegeln der DIN 18 005 "Schallschutz im Städtebau" liegen, zu orientieren hätte. Die Bauleitplanung brauchte dann kaum noch Rücksicht auf den Verkehrslärmschutz zu nehmen. Ziel einer schalltechnisch sinnvollen Flächennutzungs- und Bauleitplanung sollte es sein, die bestehenden ruhigen Stadt- oder Gemeindebereiche, in denen die Immissionsgrenzwerte nicht erreicht werden, zu erhalten und nach Möglichkeit zu erweitern d. h. statt Lärm- eine Ruheschutzplanung zu betreiben. Um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, hat sich ein Planungsschema bewährt, das die schalltechnische Bestandsaufnahme, die Schallimmissionsprognose, die Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen, deren Detailbearbeitung unter dem Aspekt der Landschaftsgestaltung und ggf. die Festlegung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden umfaßt.