Detailergebnis zu DOK-Nr. 30781
Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung unter besonderer Berücksichtigung von Kfz-, Industrie- und Gewerbelärm
Autoren |
K. Otto |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Beiträge zur Umweltgestaltung B 13, 1979, S. 66-78, 7 B, zahlr. Q
Zunächst wird der Begriff, die Entstehung und der Stand der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erläutert. Die Entwicklung setzte mit dem Umweltprogramm der Bundesregierung im Jahr 1971 ein. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden nicht nur bei öffentlichen Investitionen durchgeführt, z. B. beim Straßenbau, sondern auch für Schießübungen der Bundeswehr. Die Grundsätze sind von verschiedenen Ministerien BMI, BML, BMV, BMVtg, BMF - eingeführt. Die Länder seien dem Beschluß nur zöge;nd gefolgt. Für den kommunalen Bereich gibt es keine aktuellen Informationen. Nach der Frage, wie eine UVP realistisch weiterentwickelt und aufgestellt werden soll, gibt der Verfasser umfangreiche Informationen. Dabei wird untersucht, ob eine eigenständige Behörde dafür vorhanden ist, oder ob das Verfahren grundsätzlich von anderen Planungen losgelöst werden kann, wie Genehmigungsverfahren eingebunden werden können, wie Betroffene beteiligt werden können, wie eine UVP dokumentiert werden kann und welchen Stellenwert sie überhaupt hat. Für eine Umweltverträglichkeitsprüfung für kommunale Aufgaben wird ein umfangreiches Vorgehensschema gegeben: es enthält UVP- Funktionen, eine Checkliste, einen Vorschlag für ein Ziel- und Kriteriensystem, sowie eine Übersicht über Arbeitshilfen zur UVP.