Detailergebnis zu DOK-Nr. 30863
Bestimmung der maßgebenden Fahrstreifenbreiten für Autobahnen, Schnellstraßen und Bundesstraßen, insbesondere im Hinblick auf ihre Führung in Ballungsgebieten
Autoren |
H. Knoflacher J.-M. Schopf |
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Sachgebiete |
5.12 Straßenquerschnitte |
Straßenverkehrstechnik 27 (1983) Nr. 3, S. 73-78, 15 B, 1 T, 5 Q
Mit der Verknappung der Mittel für den Straßenbau wird die Frage der Straßenbreite erneut diskutiert. Die heutigen Mindestfahrstreifenbreiten sind für jede Straßenkategorie in den österreichischen Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen RVS 331 Querschnitte (Autobahnen und Landstraßen 1975) und RVS 393 Stadtstraßenquerschnitte 1975 und in den deutschen Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil RAS-Q für anbaufreie und angebaute Straßen (1982) angegeben. Die größte Fahrzeugbreite ist in beiden Ländern mit 2,50 m festgelegt. In einem Meßprogramm auf Straßen in Österreich wurden die Beziehungen zwischen Fahrstreifenbreite und Fahrgeschwindigkeit und Spurverhalten ermittelt, sowie Sicherheitsräume bestimmt. Für Autobahnen in Österreich ist der Grenzwert für Fahrstreifen 3,50 m. Geringere Breiten würden eine Minderung der zulässigen Geschwindigkeit erfordern. Bei Innerortsstraßen sind bei niedrigen Geschwindigkeiten geringe Fahrstreifenbreite möglich. Die Hinweise auf die deutschen Richtlinien beziehen sich auf die RAL-Q 1974 und RASt 1968, die inzwischen durch die RAS- Q 1982 ersetzt worden sind.