Detailergebnis zu DOK-Nr. 30947
Dreispurige Steigungsstrecken im Zuge zweispuriger Straßen
Autoren |
L. Lätzsch W. Schnabel |
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Sachgebiete |
5.12 Straßenquerschnitte 5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit, Bemessung) |
Straße 22 (1982) Nr. 10, S. 328-333, 8 B, 4 T, 6 Q
Es werden verschiedene Betriebsformen von Zusatzfahrspuren an Bergstrecken in Form von Beschilderungs- und Markierungsvarianten vorgestellt. Empfohlen wird, die linke Bergspur auf der Kuppe einzuziehen und bei guten Sichtbedingungen talwärts eine einseitige Sperrlinie zu markieren, um so in beiden Richtungen Überholmöglichkeiten zu schaffen. Auf einer Untersuchungsstrecke bei Suhl wurden Geschwindigkeiten und Pulklängen des bergauffahrenden Verkehrs unter drei Bedingungen gemessen: 1. dreispuriger Betrieb der Steigungsstrecke, 2. zweispuriger Betrieb ohne Überholmöglichkeit, 3. eine begrenzte Überholspur im Zuge der Steigungsstrecke. Als Ergebnis wird festgestellt, daß auch eine begrenzte Überholspur den Verkehrsablauf erheblich verbessert. Es werden fahrdynamische Überlegungen angestellt und auf ihrer Grundlage ein Bemessungsverfahren für begrenzte Überholspuren entwickelt. Ihre Mindestlänge beträgt bei 8 % Steigung 300 m. Die notwendige Länge wird aus der Belegung (Pulklänge) und der Geschwindigkeitsdifferenz errechnet. Sie soll möglichst in einer Linkskrümmung liegen