Detailergebnis zu DOK-Nr. 30972
ÖPNV - Bevorrechtigung innerhalb koordinierter Lichtsignalanlagen
Autoren |
M. Fabig S. Grahl |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Straße 22 (1982) Nr. 2, S. 45-48, 2 B, 2 T, 2 Q
Zur Bevorrechtigung des ÖPNV in Grünen Wellen mit festzeitgesteuerter Signalregelung sind unter Beibehaltung der festen Umlaufzeit zwei Ansätze denkbar: Grünzeitmodifikation, d. h. Verlängerung der Grünzeit durch vorgezogenen Beginn oder verschobenes Grünende, und Phasenaustausch, d. h. Vorwegnahme oder spätere Sendung einer Phase bei einer Signalregelung mit mehr als 2 Phasen. Simulationen für ein Beispiel mit 2 Knotenpunkten zeigen, daß beim Phasenaustausch die Grüne Welle nicht aufrechterhalten werden kann. Bei der Grünzeitmodifikation kann dagegen die Koordinierung in Längsrichtung ohne wesentliche Behinderung des Individualverkehrs beibehalten werden. Das gleiche gilt auch für die querenden Straßenzüge, die sogar einen Ausgleich für die erlittenen Grünzeitverluste erhalten können. Voraussetzung ist, daß die erforderlichen Voranmeldelängen und -zeiten für die rechtzeitige Registrierung der ÖPNV-Fahrzeuge aufgrund der baulichen Gegebenheiten, das betrifft insbesondere die Knotenpunktabstände, zur Verfügung stehen. Durch die Grünzeitmodifikation kann im betrachteten Beispiel die Wartezeit im ÖPNV auf bis zu 61 % des ursprünglichen Wertes verringert werden.