Detailergebnis zu DOK-Nr. 30976
Ausschreibungen und Vergabe von Lärmschutzanlagen
Autoren |
O. Hartlieb |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Umweltschutz in der Straßen- und Verkehrsplanung, Vortragsveranstaltung des Arbeitsausschusses "Straße und Umwelt", Institut für Straßenbau und Verkehrsplanung der Universität Innsbruck 1980, S. 91-102
Am Beispiel der Inntal-Autobahn werden die technischen, rechtlichen und gestalterischen Aspekte bei der Ausschreibung und Vergabe von Lärmschutzanlagen an Straßen aufgezeigt. Geplante Lärmschutzmaßnahmen sehen vor, in der ersten Ausbaustufe insgesamt 12 000 lfm Lärmschutzwände mit Höhen zwischen 2 Metern und 4,5 Metern zu errichten (Gesamtfläche rund 42 000 qm) und rund 800 Lärmschutzfenster einzubauen. Die Bauausschreibung enthält die lärmtechnischen Anforderungen, die statisch konstruktiven Bedingungen, Forderungen zur Korrosionsbeständigkeit und zur architektonischen Gestaltung. In Anlehnung an die deutschen Richtlinien für Lärmschutzwände an Straßen wird ein Wandgewicht von mindestens 12 kg/qm und ein mittleres Schalldämmmaß von 27 dB (A) vorgeschrieben. Der Schallabsorptionsgrad von absorbierenden Wänden muß größer als 8 dB (A) sein. Bei teilabsorbierenden Wänden wird ein Absorptionsgrad von mehr als 5 dB (A) verlangt. An Brückenübergängen und Fluchttüren darf eine Verminderung der Schalldämmung nicht eintreten. Für die Berechnung der Wandteile und der Fundierung wird eine waagerechte Flachenlast von 1,45 KN/qm vorgeschrieben. Fur Flachfundamente wird eine Sohltiefe von 1,4 m unter der Fahrbahnoberkante verlangt. Für Betonfertigteile wird frost- und tausalzbeständiger Beton B 500 vorgeschrieben. Alle Konstruktionen aus Stahl müssen durch Feuerverzinkung geschützt werden. Für die Kassetten absorbierender Wände hat sich Aluminiumblech oder UV-stabiler Kunststoff bewährt. Als Absorptionsschicht wird vollsilikonisierte Mineralwolle vorgeschrieben. Der Gestaltung von Lärmschutzwänden kommt hohe Bedeutung zu. Eine Übersicht zu den Kosten ausgeführter Lärmschutzwände an der Inntalautobahn wird gegeben. In besonders betroffenen Gebieten können die Hausbewohner Lärmschutzfenster mit mindestens 35 dB (A) Dämmung einbauen lassen, wobei durch die Bundesstraßenverwaltung ein Zuschuß gewährt wird. Ein Kostenberechnungsbeispiel für den Einbau eines Lärmschutzfensters wird angeführt.