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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31097

Stellungnahme zu der Untersuchung des Battelle-Instituts zum Thema "Nutzen-Kosten-Untersuchung über die Veränderung von Achslasten und/oder zulässigen Gesamtgewicht von Nutzfahrzeugen"

Autoren
Sachgebiete 14.4 Fahrzeugeigenschaften (Achslasten, Reifen)

Bundesverband der Deutschen Industrie, 1983, 23 S., 3 B, 1 T, 11 Q

In der Stellungnahme wird festgestellt, daß in der Untersuchung des Battelle-Instituts gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und empirisch untermauerte Versuchsergebnisse über die Auswirkungen der Radkräfte, die u. a. von der Reifenbauart, dem Reifeninnendruck, der Federung und der Dämpfung abhängig sind, nicht berücksichtigt wurden. Bei Berücksichtigung dieser Erkenntnisse ergibt sich, daß eine Anhebung der Gesamtgewichte, wie sie im Richtlinienentwurf der EG- Kommission vorgeschlagen sind, keine zusätzliche Beanspruchung des Straßennetzes zur Folge hat. Durch zwillingsbereifte Achsen, durch mit Überbereifung ermöglichten niedrigen Reifeninnendruck und durch schwingungstechnisch gute Achsaufhängungen wird die Straßenbeanspruchung gemindert, wie die Versuche und Berechnungen gezeigt haben. Danach verursacht ein heutiger 38 t Zug mit 5 Achsen, wobei die Aufliegerachsen einzelbereift sind, eine höhere Straßenbeanspruchung auf die Nutzlast bezogen als ein bezüglich Straßenbeanspruchung optimierter 44 t Zug mit ebenfalls 5 Achsen, bei dem die Aufliegerachsen zwillingsbereift sind. Da diese Einflüsse konstruktiver Maßnahmen am Fahrzeug auf die Straßenbeanspruchung in der Untersuchung des Battelle- Instituts nicht berücksichtigt wurden, sind den Kosten- Nutzen-Berechnungen und den Folgerungen bezüglich der Brücken unzureichende Daten zugrundegelegt worden. Am Richtlinienentwurf der EG-Kommission sollte festgehalten werden, denn durch die Anhebung der Gesamtgewichte und Achslasten werden Kostenminderung, Produktionssteigerung und bessere Energieverwertung im Straßengüterverkehr erzielt.