Detailergebnis zu DOK-Nr. 31120
Bürgerbeteiligung bei der Planung von Bundesverkehrswesen - Symposion des Bundesministers für Verkehr am 29. und 30. Juni 1982 in Bonn
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Bonn: Bundesminister für Verkehr, 134 S., 4 B
Bürgerbeteiligung soll nach Auffassung des Bundesverkehrsministers nicht aus einer defensiven Sicht, sondern als Chance zur konstruktiven Mitarbeit betrieben werden. Die vier Fallbeispiele B 31-neu, Freiburg - Donaueschingen / Eisenbahnneubaustrecke Hannover - Würzburg (Bereich Kassel) / Flughafenbau "München 2" und "Bundesverkehrswegeplan '80" sind kennzeichnend für die Bundesverkehrswegeplanung. Allgemein gesehen befassen sich 16,3 % der Problembereiche aller Bürgerinitiativen mit dem Verkehr. 46 % davon möchten geplante Verkehrsmaßnahmen verhindern. Im Symposion werden aus dem Ausland und aus der Bundesrepublik in knapper Form einige Bürgerbeteiligungsmodelle, die bis zu einem "kontrollierten Planspiel" reichen, vorgestellt. Zusammengefaßtes Ergebnis: Bürgerbeteiligung ist notwendig, sie sollte institutionalisiert, aber nicht standardisiert werden, der Planungsträger sollte nicht Veranstalter der Bürgerbeteiligung sein, der Aufwand sei hoch, im Verkehrswesen sollten Nutznießer und Beeinträchtigte gleicherweise beteiligt werden, weitere Experimente seien notwendig. Für die Bundesverkehrswegeplanung wird kein Gegensatz zwischen repräsentativer Demokratie und Betroffenenbeteiligung gesehen. Eine gesetzliche Regelung bei Verkehrsprojekten erscheint allgemein als noch verfrüht.