Detailergebnis zu DOK-Nr. 31157
Untersuchungen über die zweckmäßigste Dauer der Gelbzeit an Lichtsignalanlagen
Autoren |
J. Harders |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) Nr. 325, 1981, S. 57-96, 28 B, 5 Q
Grundlage der Untersuchungen sind Beobachtungen des Fahrverhaltens bei der Annäherung an das von Gelb auf Grün umspringende Signal an zwei Meßorten in den Städten Düsseldorf und Hamburg. In Düsseldorf wird entsprechend den Richtlinien für Lichtsignalanlagen die Gelbzeit in Abhängigkeit von der zulässigen Geschwindigkeit bemessen, in Hamburg wird einheitlich und unabhängig von der zulässigen Geschwindigkeit eine Gelbzeit von 4 s angewendet. An beiden Meßorten wurden jeweils drei Messungen bei Gelbzeiten von 3 s, 4 s und 5 s Dauer durchgeführt. Die Auswertungen zeigen, daß die Verteilungen der überfahrenen Gelbzeiten und die durchschnittlich angewendeten Bremsverzögerungen unabhängig sind von der geschalteten Gelbzeit und in dem hier untersuchten Bereich zwischen ca. 40 km/h und 70 km/h auch von der Annäherungsgeschwindigkeit. Die Größen unterscheiden sich aber an beiden Meßorten; in Hamburg werden im Durchschnitt größere Gelbzeiten überfahren und etwas niedrigere Bremsverzögerungen angewendet. Diese Unterschiede im Fahrverhalten sind auf die Gewöhnung der Autofahrer an die unterschiedlichen Regelungen in beiden Städten zurückzuführen. Ein Vergleich beider Regelungsarten ergibt Vorteile für eine einheitliche Bemessung der Gelbzeit an allen innerstädtischen Signalanlagen von 4s. Auf Außerortsstraßen kann das Ergebnis nach den bisher durchgeführten Messungen noch nicht übertragen werden, so daß hier weiterhin eine Gelbzeit von 5 s angewendet werden sollte.