Detailergebnis zu DOK-Nr. 31344
Folgekosten im ÖPNV der kommunalen Unternehmen
Autoren |
C. Schellenberg |
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Sachgebiete |
15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen |
Nahverkehr (1982) Nr. 0 B, S. 14-17, 4 T
Im Januar 1976 hatte die Bundesregierung den ersten Bericht über die Folgekosten des ÖPNV vorgelegt. Dem Auftrag des Bundestages entsprechend ist dieser Bericht in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren fortzuschreiben. Dies geschah zum ersten Mal im Mai 1982. Dieser Bericht, in dem die Verfahren und Ergebnisse der Folgekostenrechnungen nur in sehr gedrängter Form dargestellt und kommentiert sind, wird in dem vorliegenden Artikel durch einige Bemerkungen und Erläuterungen besonders für den kommunalen Bereich ergänzt. Unter Folgekosten des ÖPNV wird die zusätzliche Kostenunterdeckung verstanden, die sich aus Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis Ende des Planungszeitraumes ergeben kann. Nach den Folgekostenrechnungen ist aus den GVFG-Investitionen (mit Preisbasis 1979) im Prognosejahr 1990 ein Kostendeckungsgrad von knapp 48 % zu erwarten; bezogen auf die Kostenunterdeckung der kommunalen Unternehmen insgesamt (Kostendeckungsgrad 1979 rd. 61 %) tragen die Folgekosten einen Anteil von 5,7 % bei (nach Bericht 1976 (Preisbasis 1973) für GVFG-Vorhaben bis 1985: 6,4 %). Nach einer Hochrechnung der Ergebnisse der Folgekostenrechnung (Preisbasis 1979) auf das Jahr 1990 bewegen sich die Folgekosten - je nach Preisentwicklung - bei etwa 3 bis 6 % der gesamten Kostenunterdeckung der kommunalen Unternehmen bzw. bei 4,5 bis 8 % der Kostenunterdeckung in Ballungsräumen.