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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31347
Kein Ausgleich für Verpflichtungen der Anlieger für Reinigungs- und Streupflichten im Planfeststellungsbeschluß (BVerwG v. 11.8.1982 4B 88.82)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Öffentliche Verwaltung 36 (1983) Nr. 22, S. 948-949
Eine fernstraßenrechtliche Planung in dem vorgeschriebenen Verfahren, die auf einer hinreichenden Planungsrechtfertigung beruht, mit den gesetzlichen Planungsleitsätzen übereinstimmt und den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt, unterliegt nicht deshalb rechtlichen Bedenken, weil der Planfeststeilungsbeschluß keinen Ausgieich für solche Verpflichtungen vorsieht, die einem Anlieger infolge des Straßenausbaus aufgrund landes- oder ortsrechtlicher Vorschriften (z. B. über die Reinigungs- und Streupflicht an den neuangelegten Gehwegen) zusätzlich entstehen können.