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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31350
Entschädigungsangebot; Ersatzland (BGH v. 16.12.1982 - III ZR 1 23/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 3, S. 249-250 / Monatsschrift für Deutsches Recht 39 (1983) Nr. 8, S. 648
Beim Entschädigungsangebot als Voraussetzung zur Einleitung eines Enteignungsverfahrens braucht die Höhe der einzelnen Entschädigungsposten (für Rechtsverlust und Folgeschäden) nur in etwa der Enteignungsentschädigung entsprechen. Ein erneutes Angebot zum freihändigen Grunderwerb zu angemessenen Bedingungen braucht dem Enteignungsverfahren nicht vorauszugehen, wenn seine Ablehnung durch den Eigentümer mit Sicherheit zu erwarten ist. Eine langfristige Vermietung stellt keine Erwerbs- oder Berufstätigkeit dar, deren Sicherung § 100 Abs. 1 BBauG durch die Gewährung von Ersatzland unterstützen will.