Detailergebnis zu DOK-Nr. 31427
Exemplarische Anwendung der Investitionsrechnung auf praxisnahe Aufgabenstellungen
Autoren |
A. Schmuck H. Becker |
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Sachgebiete |
11.1 Berechnung, Dimensionierung, Lebensdauer |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 364, 1982, 259 S., zahlr. B, T, 56 Q
Im Rahmen der Forschungsarbeit wurden die verhandenen Investitionsrechnungsansätze und die dazugehörige Methodik für Sensitivitätsanaiysen anhand vorgegebener praxisnaher Aufgabenstellungen getestet. Dabei sollte einerseits gezeigt werden, inwieweit die aktualisierten Straßenbaulastträgerkosten als ökonomische Entscheidungshilfe, beispielsweise bei der Auswahl von Bauweisen oder Erhaltungsmaßnahmestrategien, dienen können. Andererseits war es ein Ziel dieser Arbeit, anhand exemplarischer Anwendung dieser Verfahren aufzuzeigen, wie sich die Vorteilhaftigkeit bestimmter Bauweisen bei bestimmten Anwendungsfällen unter vorgegebenen und variierten Randbedingungen darstellt. Die Arbeit enthält eine Vielzahl an Beispielrechnungen für drei Fallbeispiele: 15 km Autobahn mit RQ 29 und 18 Oberbauarten gemäß Bauklasse I RStO 75; 3 km Landstraße mit RQ 12.5 und 9 Oberbauarten gemäß Bauklasse I sowie für 7 Oberbauarten gemäß Bauklasse III RStO 75. Es wird aufgezeigt, welche Bauarten und Erhaltungsmaßnahmestrategien in verschiedenen deutschen Regionen "wirtschaftlich vorteilhaft" sind und inwieweit auch unter unsicheren Eingaben ökonomisch relevante Entscheidungen möglich sind. Es zeigt sich, daß der verwendete Berechnungsansatz nur in Zusammenhang mit bestimmten Sensitivitätsanalysen zu einer gesicherten Entscheidungsgrundlage führt. Wegen der Unsicherheit zahlreicher Eingabegrößen empfiehlt es sich, für jeden Sensitivierungsschritt Gruppen "wirtschaftlich gleichwertiger" Bauweisen bzw. Strategien zu bilden, die beim jeweils folgenden Sensitivierungsschritt iterativ weiter eingesetzt werden. Die Beispielrechnungen machen deutlich, daß generelle Aussagen über den Vorteilhaftigkeitsgrad bestimmter Bauweisen oder Erhaltungsstrategien, unabhängig von Bezugsart, Bezugszeitpunkt und Bezugsgegenstand nicht möglich sind, grundsätzlich ist für jede Einzelentscheidung eine gesonderte Untersuchung erforderlich.