Detailergebnis zu DOK-Nr. 31450
Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Geräte des Straßenunterhaltungs- und -betriebsdienstes (TLG): Teil A: Allgemeines, Teil B 1: Anbaumähgeräte, Teil B 2: Handgeführte Motormähgeräte
Autoren | |
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Sachgebiete |
16.7 Fahrzeuge, Maschinen, Geräte (Mechanisierung) |
Arbeitsgruppe "Verkehrsführung und Verkehrssicherheit" (FGSV), Teil A: 12 S., Teil B 1: 36 S., 3 B, 13 Q, Teil B 2: 28 S., 1 B, 4 Q
Die TLG enthalten sowohl "Technische Vorschriften" im Sinne von § 2 Nr. 1 b VOL/B, wenn die TLG Bestandteil des Liefervertrages sind, als auch "Richtlinien", die vom Auftraggeber beim Einholen von Angeboten, bei der Auswahi der Fabrikate und Typen sowie bei der Abnahme der gelieferten Geräte zu beachten sind; der jeweilige Status ist besonders gekennzeichnet. Teil A enthält für alle Geräte allgemeingültige Aussagen über Anforderungen aus Rechtsvorschriften und sonstige Anforderungen hinsichtlich z. B. Unfallsicherheit, Umweltschutz, Bedienbarkeit, Rüstzeiten, Wartung, Verwendbarkeit von Trägerfahrzeugen, Ausbaumöglichkeiten und vieles mehr. Weitere Abschnitte behandeln generelle Gesichtspunkte der Prüfung, Abnahme und Gewährleistung. Die Teile B spezifizieren diese Ausführungen für bestimmte Gerätekategorien: Teil B 1 für Anbaumähgeräte, Teil B 2 für handgeführte Motormähgeräte. Im einzelnen werden bei den Anforderungen Grenzwerte für technische Daten wie Abmessungen, Schnittbreiten und -höhen, Platzbedarf bei verschiedenen Arbeitsstadien etc. angegeben. Bei den Prüfungen werden die erforderlichen Prüfschritte hinsichtlich Umfang und Prüfbedingungen genau festgelegt; zum Teil wurden dafür Formulare entwickelt, die im Anhang ebenso abgedruckt sind wie ein Formblatt für die Abnahme. Besonders ausführlich werden für beide Gerätekategorien die Kostenfaktoren, Randbedingungen und Rechengänge zur Ermittlung des für den Vergleich gleichartiger Geräte dominanten Kriteriums Mähkosten festgelegt und beschrieben.