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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31454
Vorbehalt der Vertragsstrafe und Allg. Geschäftsbedingungen (BGH v. 18.11.1982 - VII ZR 305/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 14 (1982) Nr. 1, S. 80-84
Das Erfordernis, die Geltendmachung der Vertragsstrafe vorzubehalten, kann durch AGB nicht vollständig abbedungen werden. Unzulässig ist eine formularmäßige Vertragsstrafenklausel, die jedwede Differenzierung nach den in Betracht kommenden Verzugsauswirkungen vermissen läßt und keine Begrenzung nach oben aufweist.