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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31455
Berücksichtigung von Zinsen auf Mängelbeseitigungskosten bei der Abrechnung (KG v. 3.11.1982 - 24 U 3505/82)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 5, S. 468-469
Der Auftraggeber hat bei der Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten die vom Auftragnehmer zusätzlich zum Vorschuß gezahlten Verzugs- und Prozeßzinsen, die bis zum Zeitpunkt der Veranlagung angefallen sind, zu berücksichtigen.