Detailergebnis zu DOK-Nr. 31581
Zum Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks (BGH v. 29.4.1982- III ZR 154/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 1, S. 61-64 / Neue Juristische Wochenschrift 35 (1982) Nr. 39, S. 2184-2186
Bei privatrechtlichem Grundstücksvertrag über die Benötigung eines Grundstücks für eine öffentliche Aufgabe kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß bei Wegfall des Verwendungszweckes ein Anspruch auf Rückübertragung des verkauften Grundstücks besteht. Dies gilt insbesondere, wenn die Voraussetzungen für eine Enteignung nicht vorlagen. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist zulässig, wenn keine Vereinbarung der Parteien in einem regelungsbedürftigen Punkt besteht. Dabei ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten.