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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31584
Nachbesserung und Fristsetzung (OLG Celle v. 28. 4. 1982 - 6 U 1 79/81 )
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 3, S. 260-261
Beginnt der Auftragnehmer nach Fristsetzung mit der Nachbesserung, bricht er jedoch die Mängelbeseitigung ab, so ist er erneut in Verzug zu setzen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nach der Unterbrechung Schadensersatz geltend machen will.