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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31588
Kein Mängelvorbehalt bei Abnahme während eines Beweissicherungsverfahrens (OLG Köln v. 12. 9. 1982 - 20 U 56/82)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 5, S. 463-465
Bei Abnahme während eines schwebenden Beweissicherungsverfahrens ist ein Mängelvorbehalt nicht erforderlich. Dies folgt aus der Rechtsähnlichkeit der Wirkungen eines Beweissicherungsverfahrens und eines Klageverfahrens.