Detailergebnis zu DOK-Nr. 31591
Neuordnung des überörtlichen Straßennetzes in Baden-Württemberg
Autoren |
K. von Kirchbach B. Köngeter |
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Sachgebiete |
1.1 Organisation 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Straße und Autobahn 35 (1984) Nr. 3, S. 95-101, 2 B
Das überörtliche Straßennetz in Baden- Württemberg ist von 22600 km im Jahre 1936 auf 27600 km gewachsen. Der Landesstraßenanteil lag mit 38 % durch Aufstufung von Gemeindestraßen und Kreisstraßen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die Finanzausstattung der einzelnen Baulastträger entsprach nicht dieser Entwicklung. Die Neuordnung brachte die Zuordnung der einzelnen Straßen zu den vier Straßengruppen in Einklang mit ihren Funktionen unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Baulastträger. Für die funktionelle Bedeutung der Straßen wurden in einem Gutachten vier Kategorien vorgesehen: I Verbindungen zwischen benachbarten Verbindungsräumen, II zwischen Oberzentren und Verdichtungsräumen, sowie benachbarten Oberzentren, III von Mittelzentren zum Oberzentrum, sowie untereinander, IV von Unter- und Kleinzentren zum Mittelzentrum, sowie untereinander. Weitere Zielsetzungen waren: vorrangige Umlegung von I und II auf Bundesfernstraßen, angemessene Netzdichte, Berücksichtigung der Raumcharakteristik. Die neue Aufteilung sieht vor: Autobahnen und Bundesstraßen rd. 5 790 km 21 % (bisher 20, 6) 10 200 km Landesstraßen 37 % (bisher 46), 11 800 km Kreisstraßen 43 % (bisher 34). Parallel zu der Umstufungsaktion lief die Fortschreibung des Generalverkehrsplans, die Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen und eine Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich, die am 1. 1. 1984 in Kraft trat. Um zu einer Neuregelung für das Gesamtstraßennetz zu kommen, ist noch eine Abgleichung zwischen den Landkreisen und Gemeinden notwendig.