Detailergebnis zu DOK-Nr. 31694
Der fahrgeometrische Flächenanspruch von Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Befahrbarkeit von Straßenverkehrsanlagen
Autoren |
F. Jacobs |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Straßenverkehrstechnik 28 (1984) Nr. 2, S. 58- 65, 14 B
Zur Klärung der Frage, ob die derzeit gültigen Richtlinien für den Straßenentwurf das Fahrverhalten von Bussen des ÖPNV in geeigneter Weise berücksichtigen (s. Beiträge Hammer, R. und Schnüll, R. in SVT 1982, H. 6) werden einige Grundlagen des fahrgeometrischen Flächenanspruches erörtert. Die Untersuchung kommt zu folgenden Schlußfolgerungen: Wenn die für den Flächenanspruch maßgebenden Grenzmaße der StVZO völlig ausgeschöpft werden, ist im Kreisbogen der zusätzliche Breitenanspruch größer als die Richtlinien angeben. Beim Übergang zur Kreisfahrt kann das Fahrzeug die Kreisbahn nur einhalten, wenn sich die Lenkradstellung ihrer notwendigen Endstellung mit ständig abnehmender Drehgeschwindigkeit nur asymptotisch nähert. Dieses Lenkverhalten ist untypisch und nur mit Einschränkungen realisierbar. Ein Lenkverhalten, bei dem der Radeinschlag mit dem Weg annähernd linear zu- oder abnimmt, nutzt die Beweglichkeit der Fahrzeuge besser aus als das durch Vorgabe üblicher Außenrandkurven verlangte Verhalten. Eine Anlage ist im üblichen Sinn befahrbar, wenn sie auf den für sie bestimmten Flächen befahren werden kann. Eine unbefahrbare Anlage kann durch außergewöhnliche Benutzung bestimmter Flächen faktisch noch befahrbar sein. Es wird empfohlen, zwischen uneingeschränkter Befahrbarkeit und eingeschränkter Befahrbarkeit zu unterscheiden.