Detailergebnis zu DOK-Nr. 31713
Gemeinsame Dringlichkeitsreihung für den Ausbau von Park and Ride-Anlagen in der Länderregion Ost
Autoren |
H. Schulz |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Berichte zur Raumforschung und Raumplanung 27 (1983) Nr. 4/5, S. 31-39, 5 Q
Auch in der Planungsgemeinschaft Ost, die 1978 als gemeinsame Organisation der österreichischen Bundesländer Burgenland, Wien und Niederösterreich zur Vorbereitung und Koordinierung raumrelevanter Aktivitäten gegründet wurde, soll künftig dem Ausbau des ÖPNV Vorrang gegenüber dem Individualverkehr eingeräumt werden. Für die Verwirklichung dieses verkehrspolitischen Zieles sind im Rahmen der dafür notwendigen finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen auch all jene Maßnahmen anzustreben, die die öffentlichen Verkehrsmittel für die Benutzer attraktiver gestalten. Eine Möglichkeit zur gewünschten Lenkung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖV wird in Park and Ride (P + R) gesehen. Zwar bestehen schon einige P + R-Anlagen in der Länderregion Ost, jedoch übersteigt die Nachfrage bei weitem das bisher geschaffene Angebot. Die Planungsgemeinschaft Ost faßte daher 1980 den Beschluß, einen Maßnahmenkatalog für P + R-Standorte im Zentralraum Wien - Niederösterreich - Burgenland auszuarbeiten. Hierzu wurden Erhebungen bei den infragekommenden Gemeinden, Felderhebungen an Bahnstationen und Überprüfungen der Haltestelleneinzugsbereiche vorgenommen. Die gewonnenen Ergebnisse wurden hinsichtlich Einzugsbereich der Bahnstationen, Zugangebot, Auslastung bestehender/projektierter P + R-Anlagen und Flächenangebot bewertet. Mit Hilfe des Bewertungsergebnisses konnte schließlich eine gemeinsame Dringlichkeitsreihung für den zukünftigen Ausbau von P + R-Anlagen aufgestellt werden.